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Ortsbeiräte
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können Ortsbezirke gebildet werden. In diesen wird der Ortsbeirat von den Bürgern gleichzeitig mit den Stadtverordneten für die Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Ortsbeirat besteht aus jeweils fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher und wird aus der Mitte des Ortsbeirates von diesem gewählt. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, hat in diesen Fällen aber nur ein Vorschlagsrecht. Die Stadtverordnetenversammlung kann ihm bestimmte Angelegenheiten widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen.
Eine Übersicht der Ortsbeiräte sowie die Namen der Mitglieder können Sie hier nachlesen.