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Betriebskommission der Stadtwerke
Der Magistrat kann zu dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche (z.B. Umwelt-, Bau- oder Sozialwesen, Wasserversorgung) sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden. Kommissionen sind demnach Hilfsorgane des Magistrates. Sie sollen mit Ihrer Detailarbeit den Magistrat in seiner Arbeit entlasten und ihn beraten. Neben Mitgliedern des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung können je nach Aufgabenstellung einer Kommission "sachkundige Einwohner", also auch ausländische Staatsangehörige und Minderjährige, als Mitglieder gewählt werden.
Bei der Stadt Braunfels überwacht eine Betriebskommission die Leitung des Eigenbetriebs Stadtwerke. Weiterhin bereitet die Betriebskommission unter anderem alle notwendigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.
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Bei der Stadt Braunfels überwacht eine Betriebskommission die Leitung des Eigenbetriebs Stadtwerke. Weiterhin bereitet die Betriebskommission unter anderem alle notwendigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.