Ausschüsse
Ausschüsse
Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten, indem sie auf Grund ihrer Beratungen eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung erarbeiten. Die Ausschüsse sind deswegen als Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung zu sehen. Ein eigenes Initiativrecht steht den Ausschüssen grundsätzlich nicht zu. Die Stadtverordnetenversammlung kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob sie einen Ausschuss bildet. Lediglich bei dem Haupt- und Finanzausschuss handelt es sich um einen Pflichtausschuss.
Aus diesem Ausschuss, der aus 9 Mitgliedern besteht, wird aus deren Mitte die oder der Vorsitzende gewählt.
Die Stadtverordnetenversammlung bildete zur Erledigung spezieller Themen zwei weitere Ausschüsse. Die Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt sowie des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur erfolgt in Anlehnung an die Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung; hier werden ebenso aus ihrer Mitte die oder der Vorsitzende gewählt und wie folgt, teilen sich die beiden Ausschüsse ihre Sitze auf:
Die Stadtverordnetenversammlung bildete zur Erledigung spezieller Themen zwei weitere Ausschüsse. Die Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt sowie des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur erfolgt in Anlehnung an die Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung; hier werden ebenso aus ihrer Mitte die oder der Vorsitzende gewählt und wie folgt, teilen sich die beiden Ausschüsse ihre Sitze auf:
CDU | 3 Sitze |
SPD | 3 Sitze |
Grüne | 1 Sitz |
FDP/FWG - Bürger für Braunfels | 1 Sitz |
Diese drei Ausschüsse wurden in Braunfels für die laufende Legislaturperiode gebildet, die Zuständigkeit ergibt sich bereits aus der Bezeichnung des Ausschussnamens: